Hier sollte man zwei Dinge voneinander trennen: die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer und die freiwillige Herstellergarantie von Dreame. Ein möglicher Gewährleistungsausschluss beim privaten Gebrauchtkauf entscheidet nicht automatisch darüber, ob eine noch laufende Dreame-Garantie genutzt werden kann.
Nach den Garantiebedingungen ist vor allem entscheidend, ob der ursprüngliche Kauf bei einem autorisierten Händler erfolgt ist und eine gültige Originalrechnung beziehungsweise ein Kaufbeleg vorliegt. Bei einem offiziellen Dreame-Supportfall zum Besitzerwechsel wurde ausdrücklich empfohlen, dem neuen Besitzer die ursprüngliche Rechnung mitzugeben, damit dieser den Garantieservice nutzen kann.
Die Anzeige im Gerät, dass noch ein Jahr Garantie vorhanden ist, reicht als alleiniger Nachweis vermutlich nicht aus. Falls du die Originalrechnung besitzt, sende sie zusammen mit der Seriennummer erneut an aftersales@dreame.tech und bitte um eine schriftliche Begründung, weshalb die Garantie abgelehnt wurde. Wichtig wären dabei auch der ursprüngliche Händler und das Land, in dem das Gerät gekauft wurde.
Falls die Ablehnung ausschließlich damit begründet wurde, dass du nicht der Erstbesitzer bist, würde ich um eine erneute Prüfung bitten. Alternativ könnte auch der Erstbesitzer den Servicefall mit der ursprünglichen Rechnung eröffnen.
@Dreame Support DE könnt ihr bitte klären, ob die verbleibende Herstellergarantie bei Vorlage der Originalrechnung auch vom Zweitbesitzer genutzt werden kann und welcher konkrete Nachweis hierfür erforderlich ist?